AGB Fewo

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

(Stand Februar 2012)

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie
alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters
(Beherbergungsvertrag).

II. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes Kunden durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei,
die Reservierung in Textform zu bestätigen.

III. Leistungen, Preise, Vorauszahlungen, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten bzw. geltenden Preis des Vermieters zu zahlen.
3. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Das vereinbarte Entgelt
ist spätestens am Abreisetag fällig.
4. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter binnen 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung 25 % des Gesamtpreises als
Vorauszahlung zu leisten. Der Rest ist 7 Tage vor Anreise zu überweisen. Bei Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den
Beherbergungsvertrag einseitig aufzulösen.

IV. Rücktritt, Stornierung des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
Der Kunde hat das Recht, bis 29 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei in Textform den Vertrag zu stornieren. Weiter ist er berechtigt,
sich in Textform zu folgenden Konditionen vom Vertrag zu lösen: 21 – 28 Tage vor dem Anreisetag sind 25%, 14 – 20 Tage vor dem
Anreisetag 40%, 7 – 13 Tage vor dem Anreisetag 60%, 1 – 6 Tage vor dem Anreisetag 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Ab
18:00 Uhr des Anreisetages ist der Vermieter berechtigt, die Ferienwohnung weiterzuvermieten wenn der Gast nicht erschien bzw. sich
gar nicht oder eine Verspätung nicht meldete. Einnahmen aus Weitervermietung sind auf Vergütungsansprüche anzurechnen. Dem
Gast steht stets der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

V. Rücktritt des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn für dieses ein weiteres Festhalten
am Vertrag nicht zumutbar ist oder falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass
dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Vermieters
1. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem Grundstück des Vermieters abgestellten
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Vermieters.
2. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Vermieters.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.